Die euromicron AG hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Bescheid über die beendete Überprüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Zusammenhang mit den Fehlern im Jahresabschluss 2013 und dem Zwischenabschluss 2014 erhalten. Demnach hat die DPR die durch euromicron festgestellten Fehler sowie die Richtigkeit der vorgenommenen Korrekturen bestätigt. Mit der gestrigen Pflichtveröffentlichung gem. § 37q WpHG durch euromicron zum Abschluss der DPR-Prüfung ist die Korrektur der festgestellten Fehler damit auch von offizieller Seite abgeschlossen.