Neu- Isenburg | 31. Januar 2020
euromicron AG in Insolvenz: Eintritt der Vollzugsbedingungen
Neu-Isenburg, 31.01.2020 - Sämtliche Vollzugsbedingungen des Kauf- und Übertragungsvertrages zur Veräußerung der in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz (WKN A1K030) an ein Unternehmen der Gustav Zech Stiftung sind eingetreten (Closing). Damit ist der Kauf- und Übertragungsvertrag wirksam zustande gekommen und die Anteile an den in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz (WKN A1K030) auf ein Unternehmen der Gustav Zech Stiftung übertragen. Der Insolvenzverwalter hat ferner mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zur Betriebsschließung und einen Sozialplan abgeschlossen.
Mitteilende Person:
Dr. Jan Markus Plathner
Insolvenzverwalter der euromicron AG
Telefon: +49 69 631583-0
info [at] euromicron.de