Ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

Neu-Isenburg | 19. Dezember 2019

euromicron AG: Bestellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters

Das Amtsgericht Offenbach hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 (Az. 8 IN 533/19) auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses das Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 1 InsO aufgehoben und gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO die vorläufige Verwaltung des Vermögens der euromicron AG (WKN A1K030) angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der bisherige Sachwalter, Herr Dr. Jan Markus Plathner bestellt. Das Gericht hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt und angeordnet, dass die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.

 

Mitteilende Person:
Ariane Manthey
Investor Relations Manager
Tel.: +49 69 631583-293
ariane.manthey [at] euromicron.de

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an

euromicron AG
Investor & Public Relations
Siemensstraße 6
63263 Neu-Isenburg
Telefon: +49 69 631583-0
Fax: +49 69 631583-17
E-Mail: IR-PR@euromicron.de
WKN A1K030
ISIN DE000A1K0300

nach oben

Social Media

Bleiben Sie am Puls der digitalen Zukunft

Sprechen Sie uns an!

Tel.: +49 69 631583-0
Die euromicron Gruppe im Überblick

Online-Anfrage

Sie haben Fragen, wünschen eine Beratung oder Informationen über unsere Lösungen?
Nutzen Sie das Kontaktformular